Sie gewährt dem Versicherten Schutz für dessen Betriebsstätten, also für den Versicherungnehmer und dessen Angestellten sowie freien Mitarbeitern, wenn dieser wegen betrieblicher Risiken aufgrund einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung wegen eines Personen-, Sachschadens oder eines sich daraus ergebenden Vermögensschadens in Anspruch genommen wird.
Die Deckung kann um betriebsspezifische Risiken erweitert werden.
Sie gewährt dem Versicherten Schutz für dessen berufliche Tätigkeit und deckt Personen- und Sachschäden oder eines sich daraus ergebenden Vermögensschadens durch den Versicherungsnehmer, Angestellte und freie Mitarbeiter.
Je nach beruflicher Tätigkeit wird die Deckung um berufsspezifische Risiken erweitert.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist insbesondere für Architekten, Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare sowie Wirtschaftsprüfer wichtig zur Risikominimierung bzw. ist gesetzliche Pflicht.
Wenn Sie beratend tätig sind, können Beratungsfehler auftreten, die in der Regel zu Vermögensschäden führen können.
Da bei der gewöhnlichen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Vermögensschäden nur als Folge von Personen- und Sachschäden gedeckt sind, benötigen Sie hier eine separate Absicherung, die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung umfassen auch die Haftung für Ihre Produkte.
Stellen Sie darüber hinaus Güter her, bringen diese in Verkehr und sichern bestimmte Eigenschaften zu, dann haften Sie ggf. unter den Voraussetzungen des Produkthaftungsgesetz.
Obligatorische Basis-Deckung als Teil der Betriebshaftpflichtversicherung, deckt Umweltschäden.
Separate Deckung, die Schäden nach dem Umwelthaftungsgesetz absichert.