Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden die innerhalb oder außerhalb Ihres Betriebes durch Sie oder Ihre Mitarbeiter verursacht wurden. Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden sind Teil der Absicherung des Betriebsstättenrisikos.

 

Die Deckung kann ggf. um Ihre betriebsspezifischen Risiken erweitert werden.

 

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung umfasst nicht die unmittelbaren Vermögensschäden bei beratenden Tätigkeiten. Die Absicherung erfolgt hier durch eine separate Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.

Sie gewährt dem Versicherten Schutz für dessen Betriebsstätten, also für den Versicherungnehmer und dessen Angestellten sowie freien Mitarbeitern, wenn dieser wegen betrieblicher Risiken aufgrund einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung wegen eines Personen-, Sachschadens oder eines sich daraus ergebenden Vermögensschadens in Anspruch genommen wird.

Die Deckung kann um betriebsspezifische Risiken erweitert werden.

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