Die Deckung kann ggf. um Ihre betriebsspezifischen Risiken erweitert werden.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung umfasst nicht die unmittelbaren Vermögensschäden bei beratenden Tätigkeiten. Die Absicherung erfolgt hier durch eine separate Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.
Sie gewährt dem Versicherten Schutz für dessen Betriebsstätten, also für den Versicherungnehmer und dessen Angestellten sowie freien Mitarbeitern, wenn dieser wegen betrieblicher Risiken aufgrund einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung wegen eines Personen-, Sachschadens oder eines sich daraus ergebenden Vermögensschadens in Anspruch genommen wird.
Die Deckung kann um betriebsspezifische Risiken erweitert werden.