SCHADENARTEN

Welche Schäden bekommen Sie ersetzt?

Verletzte Personen können als zu ersetzenden Schaden u. a.

  • Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Geldrente
  • Schmerzensgeld

geltend machen.

 

Bei Sachschäden kann Ersatz für

  • Reparaturkosten bei Beschädigung
  • Wertersatz bei Zerstörung (als Wiederbeschaffungswert)

aber auch

  • Wertminderung
  • Ausgleich für den verbliebenen Minderwert nach der Reparatur

 

Vermögensschäden werden im Rahmen der Betriebs-bzw. Berufshaftpflichtversicherung nur ersetzt, wenn die Folge von Personen- oder Sachschäden sind oder gleichzeitig ein Schutzgesetz verletzt wurde.

(Es sei denn Ihre berufliche Tätigkeit macht die separate Absicherung von Vermögensschäden erforderlich.)

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftungsrisiken aus Ihrer Betriebsstätte, Ihrer externen Tätigkeit, vor Risiken im Zusammenhang mit den von Ihnen hergestellten oder vertriebenen Produkten sowie vor Umweltrisiken.

 

Um Ihrem Haftpflichtrisiken umfassende gerecht werden zu können bieten wir Ihnen unsere individuelle Beratung mit detailierter Risikoermittlung und dem für Sie passenden Versicherungsschutz an.

 

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

Adresse

FAIX FINANZ
Pappelallee 78/ 79
10437 Berlin

Rufen Sie einfach an unter

Tel.: 030-6200 8393

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