Verletzte Personen können als zu ersetzenden Schaden u. a.
geltend machen.
Bei Sachschäden kann Ersatz für
aber auch
Vermögensschäden werden im Rahmen der Betriebs-bzw. Berufshaftpflichtversicherung nur ersetzt, wenn die Folge von Personen- oder Sachschäden sind oder gleichzeitig ein Schutzgesetz verletzt wurde.
(Es sei denn Ihre berufliche Tätigkeit macht die separate Absicherung von Vermögensschäden erforderlich.)
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftungsrisiken aus Ihrer Betriebsstätte, Ihrer externen Tätigkeit, vor Risiken im Zusammenhang mit den von Ihnen hergestellten oder vertriebenen Produkten sowie vor Umweltrisiken.
Um Ihrem Haftpflichtrisiken umfassende gerecht werden zu können bieten wir Ihnen unsere individuelle Beratung mit detailierter Risikoermittlung und dem für Sie passenden Versicherungsschutz an.
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne: