Haftpflichtversicherung bei Beratungs- Verwaltungs- Gutachter-Tätigkeit
Der Schwerpunkt Ihrer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit liegt in der Beratung, der Verwaltung im Interesse Dritter oder im Erstellen von Gutachten? Dann steht die Absicherung von Vermögensschäden im Vordergrund.
(Alternativtext)
(Wenn der Schwerpunkt Ihrer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit liegt in der Beratung, der Verwaltung im Interesse Dritter oder im Erstellen von Gutachten liegt, dann steht die Absicherung von Vermögensschäden im Vordergrund.)
Vermögensschäden sind alle Schäden, die nicht Personen oder Sachschäden sind. Dazu zählt u. a. der entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, Mietwagenkosten.
Selbst kleine Fehler können Ihre Existenz gefährden, denn ein berufliches Versehen kann das gesamte auch künftige Privatvermögen kosten. Deshalb ist die richtige Absicherung beruflicher Risiken für jeden Unternehmer eine grundlegende/existenzielle Frage/ Entscheidung.
Sie können eintreten wenn Sie es unterlassen, eine gebotene Handlung vorzunehmen, Fristen versäumen, eine fehlerhafte (Rechts)Auskunft erteilen, falsch kalkulieren ation und dergleichen.
Vermögensschäden betreffen folgende Berufszweige:
Text der R & V
Welche Arten von Haftpflichtversicherungen gibt es?
Vermögensschadenshaftpflicht
Wenn Sie beratend tätig sind liegt der Schwerpunkt Ihres Risikos in der Verursachung von Beratungsfehler.
(...steht die Verursachung von Vermögensschäden im Vordergrund.)
Dadurch können bei Ihrem Mandanten Vermögensschäden verursacht werden. Diese sind aber von der gewöhnlichen Betriebshaftpflicht nur als Folge von Personen- oder Sachschäden gedeckt. Also sind in der Regel bei beratenden Berufen eine Absicherung gegen Vermögensschäden und daneben die gewöhnliche Betriebshaftpflicht erforderlich.