Autoinhaltsversicherung

Versicherte Sachen
Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen, einschließlich Verpackungen, sind versichert, soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versicherbares
Interesse hat.
1.2 Persönliche Habe der Fahrzeuginsassen
Mitversichert ist die persönliche Habe der Fahrzeuginsassen, Bargeld und Geldkarten (außer EC- und Kreditkarten) bis insgesamt EUR 250,00 je Versicherungsfall.
1.3 Nicht versicherte Sachen
Die Versicherung gilt nicht für Gold, Silber, sonstige Edelmetalle, Schmuck, Bijouterien und Umzugsgut.

 

 

  • Begrenzung des Geltungsbereichs auf die Bundesrepublik Deutschland
  • Ausschluss von Be- und Entladeschäden
  • Ausschluss von Diebstahl und Vandalismus während der Nachtzeit (22.00 bis 06:00 Uhr)
  • Versicherung von Textilien und/oder Unterhaltungselektronik
  • Nacht- und Baustellendeckung

 

 

* Deckungsumfang zur Baustellendeckung:
In Erweiterung zur AVB Autoinhalt besteht auch während der Lagerungen auf Baustellen Versicherungsschutz, insbesondere gegen nachgewiesenen Einbruchdiebstahl wenn sich die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen auf den Baustellen im vereinbarten Geltungsbereich (Einschränkung auf: Deutschland, Österreich und Beneluxstaaten) in einem allseits verschlossenen und abgeschlossenen Gebäude mit massiven Wandungen ohne ungeschützte Öffnungen befinden oder allseits verschlossenen und abgeschlossenen Bauwagen und / oder Baucontainer befinden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz gegen den nachgewiesenen Einbruchdiebstahl ist das Vorhandensein von bündigen Zylinderschlössern (Zylinder bündig mit dem Türblatt oder mit einem von innen verschraubten Sicherheitsbeschlag bzw. mit einer von innen verschraubten Sicherheitsrosette). Werden Türen mindestens gleichwertig mit Türriegeln gesichert, dann sind diese mit Diskusschlössern, deren Bügeldurchmesser mind. 10mm betragen, zu sichern. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so besteht kein Versicherungsschutz für die Gefahr Einbruchdiebstahl.
Die Versicherungssumme entspricht dem vereinbarten Ladungshöchstwert, jedoch max. je versicherten Gegenstand 1.500 EUR ** und insgesamt maximal 15.000 EUR je Fahrzeug bzw. Lagerraum auf der Baustelle.


** Bitte prüfen Sie beim VN, ob die Entschädigungshöhe insbesondere je versicherter Sache ausreichend ist. Eine Erhöhung ist mit dem

Adresse

FAIX FINANZ
Pappelallee 78/ 79
10437 Berlin

Rufen Sie einfach an unter

Tel.: 030-6200 8393

Fax: 030-6200 5469

info(a)faix-finanz.de

Druckversion | Sitemap
© FAIX FINANZ