Versicherte Sachen
Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen, einschließlich Verpackungen, sind versichert, soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versicherbares
Interesse hat.
1.2 Persönliche Habe der Fahrzeuginsassen
Mitversichert ist die persönliche Habe der Fahrzeuginsassen, Bargeld und Geldkarten (außer EC- und Kreditkarten) bis insgesamt EUR 250,00 je Versicherungsfall.
1.3 Nicht versicherte Sachen
Die Versicherung gilt nicht für Gold, Silber, sonstige Edelmetalle, Schmuck, Bijouterien und Umzugsgut.
* Deckungsumfang zur Baustellendeckung:
In Erweiterung zur AVB Autoinhalt besteht auch während der Lagerungen auf Baustellen Versicherungsschutz, insbesondere gegen nachgewiesenen Einbruchdiebstahl wenn sich die im Versicherungsschein
bezeichneten Sachen auf den Baustellen im vereinbarten Geltungsbereich (Einschränkung auf: Deutschland, Österreich und Beneluxstaaten) in einem allseits verschlossenen und abgeschlossenen Gebäude mit
massiven Wandungen ohne ungeschützte Öffnungen befinden oder allseits verschlossenen und abgeschlossenen Bauwagen und / oder Baucontainer befinden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz gegen den
nachgewiesenen Einbruchdiebstahl ist das Vorhandensein von bündigen Zylinderschlössern (Zylinder bündig mit dem Türblatt oder mit einem von innen verschraubten Sicherheitsbeschlag bzw. mit einer von
innen verschraubten Sicherheitsrosette). Werden Türen mindestens gleichwertig mit Türriegeln gesichert, dann sind diese mit Diskusschlössern, deren Bügeldurchmesser mind. 10mm betragen, zu sichern.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so besteht kein Versicherungsschutz für die Gefahr Einbruchdiebstahl.
Die Versicherungssumme entspricht dem vereinbarten Ladungshöchstwert, jedoch max. je versicherten Gegenstand 1.500 EUR ** und insgesamt maximal 15.000 EUR je Fahrzeug bzw. Lagerraum auf der
Baustelle.
** Bitte prüfen Sie beim VN, ob die Entschädigungshöhe insbesondere je versicherter Sache ausreichend ist. Eine Erhöhung ist mit dem