Die Private Haftpflichtversicherung -dient der Befriedigung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter gegen Sie.
Sollten Sie einer anderen Person einen Personen- oder Sachschaden zugefügt haben schützt Sie die Private Haftpflcihtversicherung vor den finanziellen Folgen. Sie prüft zunächst, ob der Anspruch berechtigt ist, regelt die entstandenen Schäden und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen des Geschädigten.
Varianten der Haftpflichtversicherung